Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vorbemerkung
Die Veterinärzytologie und Klinische Diagnostik Stockhaus GbR erbringt im Rahmen ihrer tierärztlichen Praxis zytologische und diagnostische Leistungen auf Basis von zu diesem Zweck von anderen Tierärzten/Tierärztinnen eingesandtem Untersuchungsmaterial.
2. Vertragsgegenstand
Die Veterinärzytologie und Klinische Diagnostik Stockhaus GbR nachfolgend GbR genannt erbringt spezialisierte tierärztliche Leistungen im Bereich der Zytologie und der klinischen Diagnostik. Die Leistungen der GbR bestehen insbesondere in der Untersuchung, Beurteilung, Auswertung und Interpretation der eingesandten zytologischen Proben unter Berücksichtigung der Anamnesedaten, klinischen Untersuchungsdaten, Ultraschall-, Röntgen- oder CT-Befunde, welche von einem beauftragenden Tierarzt/ einer beauftragenden Tierärztin (nachfolgend Einsender) zur Verfügung gestellt wird.
Die GbR verpflichtet sich, das ihr vorliegende Bild- und Gewebematerial mit tiermedizinischer Sorgfalt auszuwerten und zu interpretieren. Die GbR gibt Empfehlungen zur Therapie auf Basis der eingesandten Daten.
Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der GbR und dem Einsender, nicht aber zwischen der GbR und dem von dem Einsender betreuten Kunden/Patientenbesitzer. Die GbR ist in den dortigen Behandlungsvertrag nicht einbezogen.
Die Einsender verpflichten sich, der GbR interpretationsfähige und repräsentative zytologische Proben zur Verfügung zu stellen. Soweit für die Beurteilung erforderlich, teilen die Einsender der GbR sämtliche darüber hinaus vorliegende Informationen mit, die für die GbR erkennbar von Bedeutung sind, um dort eine zutreffende Befundung und Interpretation vornehmen zu können.
Für eine Befundung werden keine personenbezogenen Daten des Patientenbesitzers benötigt und werden bei der Auftragserteilung nicht abgefragt.
Sollten dennoch personenbezogene Daten von Patientenbesitzern durch den Einsender bekanntgegeben werden, sei es im Formular zur Erhebung der Patientendaten, per E-Mail oder Telefon, auf eingesandten Objektträgern, in eventuellen Begleitschreiben, im Freitext bei der Fallschilderung, auf eingesandten Fotos, Laborbefunden oder als Bestandteil bildgebender Dateien (auch im Dateinamen), trägt der Einsender allein die Verantwortung und es entsteht kein Vertragsverhältnis im Sinne des Art. 28 DSGVO. Es kann weder eine systematische Speicherung solcher Daten, noch eine Auskunft oder gezielte Löschung auf Anforderung erfolgen.
Eine Einsender-interne und dem Auftragnehmer gegenüber pseudonymisierte Zuordnungsnummer, wie zum Beispiel eine praxisprogramminterne Nummer, kann angegeben werden, um die Zuordnung von Befund und Rechnung in der Einsender-Praxis zu erleichtern.
3. Weiterführende tierärztliche Behandlung
Die GbR erteilt dem Einsender bei ausreichender Qualität der Einsendung und entsprechenden ausführlichen Begleitinformationen Empfehlungen zur Therapie. Die individuellen Faktoren des Tieres und die sich aus diesen und den von der GbR ausgesprochenen Empfehlungen herzuleitenden Therapiemaßnahmen erfolgen durch den Einsender. Dieser schätzt auf der Grundlage der ihm durch die GbR zur Verfügung gestellten Befunde, Interpretationen und Empfehlungen die von ihm vorzunehmende Behandlung des Tieres ein und wägt diese ab. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Arzneimitteln.
4. Haftung
Die GbR befundet mit tiermedizinischer Sorgfalt das ihr vorgelegte Daten- und Probenmaterial und interpretiert dieses. Die GbR haftet nicht für Fehler, die auf einer mangelnden Repräsentativität oder Qualität der von dem Einsender zur Verfügung gestellten zytologischen Probe, Anamnese, der klinischen Untersuchungsdaten, der Ultraschall-, Röntgen-, CT-Befunde und sonstigen Daten basieren. Die GbR ist keine Fachpraxis für Radiologie. Es werden keine radiologischen Befundungen und Ferndiagnosen erstellt, sondern lediglich die vorliegenden radiologischen Untersuchungsmaterialien für die Gesamteinschätzung des Befundes mit berücksichtigt.
Bei der von der GbR praktizierten Zytologie gibt es zahlreiche methodische Einschränkungen, die eine konkrete Tumordiagnose und ähnliches eventuell erschweren. Darüber hinaus wird die Präparatequalität und -repräsentativität ganz erheblich von dem Einsender beeinflusst. Daher wird die GbR unter Umständen eine Diagnose mit der Formulierung „Verdacht auf“ verknüpfen.
Eine Verdachtsdiagnose stellt keine sichere Diagnose dar. Eine Verdachtsdiagnose stellt keine eindeutige Diagnose dar. Zytologische Diagnosen stellen oft Arbeitsdiagnosen dar und können aufgrund der methodischen Einschränkungen nicht immer histologischen Gewebediagnosen entsprechen. Die von der GbR erhobenen Befunde und die erhobene Verdachtsdiagnose ist von dem Einsender mit klinischem Kontext zu verknüpfen. Die Endverantwortung für daraus resultierende therapeutische Maßnahmen bleiben beim Einsender, nicht aber bei der GbR.
Die GbR haftet nicht für methodische Einschränkungen auf Seiten des Einsenders und dadurch bedingte Fehleinschätzungen. Die GbR ist auf die Vollständigkeit und technische Korrektheit von radiologischen Untersuchungen des Einsenders sowie die Repräsentativität von Proben des Einsenders angewiesen. Dadurch ergibt sich, dass die GbR nur vorliegende Befunde beurteilen und einschätzen kann, ohne einschätzen zu können, ob eingesandte Materialien für die Symptomatik eines Patienten verantwortlich sind.
Die GbR haftet nicht für die Richtigkeit der von dem Einsender vorgenommenen Medikation. Die Verantwortlichkeit für die Auswahl, die Dosierung, die Anwendungsdauer und den rechtlich zulässigen Einsatz eines Arzneimittels liegt allein bei dem Einsender.
Die Haftung der GbR für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist beschränkt auf solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die vorstehend vereinbarte Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Insoweit erfolgt die Haftung für jeden Grund des Verschuldens.
Die Haftung der GbR ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung wegen weitergehender daraus resultierender Schäden wird ausgeschlossen. Die GbR haftet nicht für Unregelmäßigkeiten/Beschädigungen, die im Rahmen des Probenversands zur GbR oder ggf. einem Versand zu einem anderen Labor eintreten.
5. Vergütung
Die von der GbR erbrachten tierärztlichen Leistungen werden vergütet nach der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Die Leistungen einer zytologischen Untersuchung werden auch in Rechnung gestellt, wenn kein auswertbares Zellmaterial vorliegt. In diesem Fall wird die GbR den Einsender darüber informieren. Dieser kann innerhalb von zwei Wochen einmalig Zellmaterial für eine Nachuntersuchung, die dann nicht mehr berechnet wird, einsenden. Die Einschätzung, dass kein auswertbares Zellmaterial bei einer Untersuchung vorliegt, erfolgt nur durch die GbR.
Für Spezialfärbungen, die vom Einsender nachgefordert werden, wird die GbR den Einsender zunächst über die anstehenden Kosten informieren und nur bei ausdrücklicher Anforderung durch den Einsender entsprechende Untersuchungen einleiten.
Sollten Materialien ohne zytologische Proben eingereicht werden, kann die GbR die Untersuchungsanforderung zurückweisen. Sollte in Ausnahmefällen eine Befundung dieser Materialien durch die GbR erfolgen, so wird dem Einsender entsprechend der GOT ein Honorar für die Befundung von Fremduntersuchungen in Rechnung gestellt.
Die GbR erstellt per E-Mail monatliche Sammelrechnungen mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen.
6. Dokumentation, Aufbewahrung von Befunden und Proben
Die der GbR zur Verfügung gestellten Gewebeproben werden durch die GbR entsprechend der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben archiviert. Zur Verfügung gestellte und erhobene Daten werden gem. den rechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) EDV- technisch gespeichert. Siehe hierzu auch Punkt 2. der AGB.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelungen möglichst nahekommt.